Eine differenzsensible Lehre lässt sich nur realisieren, wenn der Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe für alle gewährleistet ist bzw. entsprechende Hindernisse möglichst abgebaut werden. Dies gilt mit Blick auf die räumlich-technische Infrastruktur besonders für Studierende mit einer Mobilitäts-, Seh- oder Hörbehinderung.
Für Studierende mit einer Mobilitätsbehinderung können sich Einschränkungen dort ergeben, wo keine rollstuhlgerechten Zugänge zu Gebäuden und Unterrichtsräumen, nicht unterfahrbare Arbeitstische, ungeeignete Sitzplätze, zu enge oder zu hohe Regalreihen, keine barrierefreien Toiletten etc. vorhanden sind. Viele Hürden sind nur durch bauliche Veränderungen zu beheben, es gibt aber auch Aspekte, die Sie als Lehrende berücksichtigen können.
Merkblätter mit Informationen hierzu bietet swissuniablity.ch
Eine geeignete Infrastruktur ist auch wichtig für Menschen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder wegen Schwangerschaft auf Ruheräume angewiesen sind sowie für Studierende, die Betreuungsaufgaben für kleine Kinder wahrnehmen (z. B. Stillzimmer, Hochschul-Kinderkrippe, Eltern-Kind-Räume, Wickeltische).
Ein weiteres Thema der Rauminfrastruktur sind All-Gender-Toiletten, Duschen und Umkleiden für alle Geschlechter, d. h. auch für trans*, inter* und non-binäre Personen. Informationen zu all diesen Bereichen stellen die Abteilungen für Gleichstellung und Diversität ihrer Hochschule zur Verfügung.
Digitale Lernumgebungen eröffnen für Menschen mit Behinderungen grosse Chancen, weil assistierende Technologien oftmals einfacher eingesetzt werden können und individuelle technische Anpassungen möglich sind.
Gleichzeitig fordern sie Lehrende aber auch heraus, weil der Umgang mit diesen Technologien ein gewisses Know-How voraussetzt. Aktuelle Projekte an Schweizer Hochschulen sind darauf ausgerichtet, die Nutzbarkeit digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien für Studierende und Lehrende besser auszuschöpfen.